Celia Holtzer Stipendium

Celia Holtzer Stipendium 2026

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Du möchtest nach Deinem Abschluss vier Monate lang ein eigenes Projekt umsetzen – forschen und gestalten?

Dann bewirb Dich jetzt für das Celia Holtzer Stipendium 2026!

Das Stipendium unterstützt Dich mit 4.000 € sowie zusätzlichen Mitteln für Versicherungen und Reise- oder Materialkosten.


Das Celia Holtzer Stipendium wird jährlich von der Gesellschaft für Goldschmiedekunst e.V. (GfG) an zwei Absolvierende der Staatlichen Zeichenakademie Hanau (ZA) vergeben. Es richtet sich an Schüler*innen, die im gleichen oder folgenden Schulhalbjahr ihren Abschluss machen.

Mit dem Celia Holtzer Stipendium wird die Entwicklung eines persönlichen Gestaltungsprojekts im Anschluss an die Ausbildung gefördert. Das Projekt soll eine eigenständig entwickelte Idee sein. Eine Weiterarbeit an Projekten, die im Unterricht verfolgt wurden, wird nicht gefördert. Begleitet wird das Stipendium durch eine Betreuungsperson, die sowohl Lehrkraft an der ZA als auch externe*r Expert*in sein kann. Die Betreuungsperson wird von den Bewerbenden selbst vorgeschlagen. Während des Stipendiums soll die Entwicklung des Projektes auf dem Instagram Kanal @celia_holtzer geteilt werden.


Bewerbungsverfahren und Jurierung:

Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 18. März 2026 per Mail an folgende Adresse zu senden: ruth.schneider@gfg-hanau.de.
Es wird darum gebeten, große Anhänge per swisstransfer oder wetransfer zu senden.

Die vollständigen Unterlagen bestehen aus:

• dem ausgefüllten Bewerbungsbogen
• einem tabellarischen Lebenslauf
• einem Portfolio eigener Arbeiten und Projekte während der Aus- oder Weiterbildung an der ZA
• einer detaillierten Projektbeschreibung (max. 2 Seiten zzgl. Abbildungen)
• einer knappen Bewertung des Projektes durch eine Lehrkraft der ZA (max. eine halbe Seite)
• Bis zu drei Vorschläge, welche Betreuungsperson für das Projekt gewünscht ist. Eine Anfrage bei der entsprechenden Person ist vor der Bewerbung nicht notwendig. Die Absprache wird durch die GfG erfolgen.


Die Jurierung findet am 16. April 2026 statt. An diesem Tag müssen die Bewerber*innen ihr Projekt persönlich vorstellen. Die konkrete Uhrzeit wird nach Sichtung der Bewerbungen vereinbart.
Abhängig von der Anzahl der Bewerbungen hält sich die GfG vor, eine Vorauswahl anhand der eingereichten Unterlagen zu treffen.
Die Präsentation zur Jurysitzung ist als .pdf oder PowerPoint spätestens bis zum 15. April um 12 Uhr an ruth.schneider@gfg-hanau.de zu senden.
Die Nutzung eigener Speichermedien oder Geräte ist während der Präsentation nicht gestattet. Ergänzende Skizzen, Modelle, Materialien o.ä. sind erwünscht.


Diesjährige Jury des Celia Holtzer Stipendiums:

• Malte Guttek, Geschäftsführer der GfG, Leiter des Deutschen Goldschmiedehauses Hanau
• Nicola Jäger, Goldschmiedemeisterin, staatlich geprüfte Produktdesignerin
• Benjamin Pfister, Leiter der ZA
• Dr. Sabine Runde, ehemalige Oberkustodin, Kuratorin Mittelalter bis Gegenwart, Museum Angewandte Kunst Frankfurt a.D.
• Dr. Christianne Weber-Stöber, Kunsthistorikerin


Verleihung des Celia Holtzer Stipendiums 2026:

Die feierliche Verleihung des Stipendiums an die diesjährigen Stipendiaten*innen findet am 16. April 2026 abends im Deutschen Goldschmiedehaus Hanau statt.
Alle Schüler*innen und Lehrkräfte der ZA sind herzlich eingeladen, gemeinsam anzustoßen und zu feiern.


Hintergrund: Das Celia Holtzer Stipendium der Gesellschaft für Goldschmiedekunst e.V. an die Staatliche Zeichenakademie Hanau
Durch eine Erbschaft von Jeanne Sybill Wallman Holtzer und Dr. Howard Holtzer (Philadelphia, USA) sind der Gesellschaft für Goldschmiedekunst e.V. Mittel für die jährliche Vergabe von zwei Stipendien an Schüler*innen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau zugeflossen. Die Stipendien werden im Andenken an ihre früh verstorbene Tochter Celia Holtzer vergeben, die im Jahre 1989 selbst Schülerin an der Staatlichen Zeichenakademie Hanau war.


Höhe und Zahlung des Stipendiengeldes durch die Gesellschaft für Goldschmiedekunst e.V.:
Die Gesamtsumme eines Stipendiums beträgt 4.000 € und wird den Stipendiat*innen jeweils in gleichen monatlichen Raten über den im Vorfeld definierten Projektzeitraum von der GfG ausgezahlt (in der Regel vier Monate). Darüber hinaus können nach Vorabsprache Kosten für Material, Reisen und Krankenversicherung bei entsprechenden Nachweisen erstattet werden. Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis; es ist kein Entgelt im Sinne von § 14 des Sozialgesetzbuchs IV. Die Annahme des Stipendiums verpflichtet die Stipendiat*innen zu keiner Arbeitnehmer*innentätigkeit.
Das Stipendium ist als Zuschuss zum Lebensunterhalt und nicht als Gegenleistung für eine wissenschaftliche Tätigkeit zu verstehen. Es ist deshalb gemäß § 3, Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Stipendiat*innen müssen sich selbst um eine Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung kümmern, sie sind nicht über die GfG versichert.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf dieses Stipendium.