Celia Holtzer Stipendium
Celia Holtzer Stipendium der Gesellschaft für Goldschmiedekunst e.V. an die Staatliche Zeichenakademie Hanau
Durch eine Erbschaft von Jeanne Sybill Wallman Holtzer (Philadelphia, USA), Ehefrau des verstorbenen Dr. Howard Holtzer, sind der Gesellschaft für Goldschmiedekunst e.V. (GfG) Mittel für die jährliche Vergabe von zwei Stipendien an Schüler*innen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau (ZA) zugeflossen. Die Stipendien werden im Andenken an die früh verstorbene Tochter Celia Holtzer vergeben, die im Jahre 1989 selbst Schülerin der ZA war.
Zweck und Art des Stipendiums:
Es handelt sich bei dem Celia Holtzer Stipendium um die jährliche Vergabe von zwei Stipendien an Schüler*innen der ZA. Dieses richtet sich an Schüler*innen, die im gleichen oder folgenden Schulhalbjahr ihren Abschluss machen.
Es soll den Ausgezeichneten durch die finanzielle Unterstützung ermöglicht werden, sich im Anschluss an die Ausbildung an der ZA einem persönlichen Gestaltungsprojekt widmen zu können. Das Gestaltungsprojekt soll eine eigenständig entwickelte Idee zeigen. Eine Weiterarbeit an im Unterricht entwickelte Projekte wird nicht gefördert. Begleitet wird das Stipendium durch eine Betreuungsperson, die sowohl Lehrkraft an der ZA als auch ein*e externe Expert*in sein kann. Diese wird in Absprache mit den Stipendiat*innen ausgesucht.
Zur Bewerbung:
Die Schüler*innen müssen sich mit einer Projektidee inklusive Erläuterungen bei der GfG digital bewerben.
Die vollständigen Unterlagen bestehen aus:
• dem ausgefüllten Bewerbungsbogen
• einem tabellarischen Lebenslauf
• Portfolio eigener Arbeiten und Projekte während der Aus- oder Weiterbildung an der ZA
• einer detaillierten Projektbeschreibung (max. 2 Seiten zzgl. Abbildungen)
• einer knappen Bewertung des Projektes durch eine Lehrkraft der ZA (max. eine halbe Seite)
• Bis zu drei Vorschläge welche Betreuungsperson für das Projekt gewünscht ist. Eine Anfrage bei der entsprechenden Person ist vor der Bewerbung nicht notwendig. Die Absprache wird durch die GfG erfolgen.
Es wird um eine regelmäßige Präsentation und Veröffentlichung des Projektfortschritts unter dem Instagram Konto @celia_holtzer ist obligatorisch.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 09. April 2025 als eine PDF-Datei per E-Mail an folgende Adresse zu senden: ruth.schneider@gfg-hanau.de
Jury des Stipendiums:
• Nicola Jäger, Goldschmiedemeisterin, staatlich geprüfte Produktdesignerin
• Dr. Sabine Runde, ehemalige Oberkustodin, Kuratorin Mittelalter bis Gegenwart, Museum Angewandte Kunst Frankfurt a.D.
• Dr. Christianne Weber-Stöber, ehemalige Geschäftsführerin der GfG, ehemalige Leiterin des Deutschen Goldschmiedehauses Hanau
• Benjamin Pfister, Leiter der ZA
• Malte Guttek M.A., Geschäftsführer der GfG, Leiter des Deutschen Goldschmiedehauses Hanau
Jurierung:
Die Jurierung findet am 24. April 2025 statt. Die Bewerber*innen müssen an diesem Tag ihr Bewerbungsprojekt persönlich vorstellen, ein genauer Termin wird nach Sichtung der Bewerbungen vereinbart. Abhängig von der Anzahl der Bewerbungen behält sich die GfG vor, eine Vorauswahl anhand der eingereichten Unterlagen zu treffen. Die Präsentation ist als PowerPoint-Präsentation oder PDF-Datei bis zum 23. April um 12:00 an ruth.schneider@gfg-hanau.de einzureichen. Die Nutzung eigener Speichermedien oder Geräte ist nicht gestattet. Ergänzend können Skizzen, Modelle o.Ä. mitgebracht werden.
Höhe und Zahlung des Stipendiengeldes durch die Gesellschaft für Goldschmiedekunst e.V.:
Die Gesamtsumme eines Stipendiums beträgt 4.000,00€ und wird den Stipendiat*innen jeweils in gleichen monatlichen Raten über den im Vorfeld definierten Projektzeitraum von der GfG ausgezahlt (in der Regel 4 Monate). Darüber hinaus können Kosten für Material, Reisen und Krankenversicherung mit entsprechenden Nachweisen erstattet werden. Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis; es ist kein Entgelt im Sinne von § 14 des Sozialgesetzbuch IV. Die Annahme des Stipendiums verpflichtet die Stipendiat*innen zu keiner Arbeitnehmer*intätigkeit.
Das Stipendium ist als Zuschuss zum Lebensunterhalt und nicht als Gegenleistung für eine wissenschaftliche Tätigkeit zu verstehen. Das Stipendium ist deshalb gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Die Stipendiat*innen müssen sich selbst um eine Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung kümmern, sie sind nicht über die GfG versichert.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf dieses Stipendium.
Verleihung des Stipendiums:
Die Bekanntgabe der diesjährigen Stipendiat*innen und die Verleihung des Stipendiums erfolgt als Veranstaltung für alle Schüler*innen der ZA am 24. April 2025 um 19.00 Uhr im Deutschen Goldschmiedehaus Hanau.